Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die in unserem Angebot enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten; unsere Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.Der Auftraggeber ( Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw. )verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.

3.Unsere Angebote sind nur für den Adressaten bestimmt und absolut vertaulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen schriflichen Zustimmung erfolgen. Bei unbefugter Weitergabe und darauf beruhendem Vertragsabschluß durch Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber und der Weitergebende zum Schadenersatz in Höhe der ortsüblichen Nachweis -und Vermittlungsgebühr.

4.Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt, sofern im Exposé nicht etwas anderes steht, bzw. bei anderer schriftlicher Vereinbarung:

3,57% des Kaufpreises ( inkl. 19% gesetzl.Mehrwertsteuer) für Käufer und Verkäufer

2,38 Monatsnettomieten ( inkl. 19%  gesetzl. Mehrwertsteuer) für den Mieter

3,57% des kapitalisierten Erbbauzinses ( inkl. 19% gesetzl.Mehrwertsteuer) für den Erbaurechtsnehmer bei einem von uns vermittelnden Objekt.

Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar.

5. Die Provision nach Punkt 4 dieser Bedingungen wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene Objekt ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.

6. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionspflicht, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Der Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuell späteren Vertagsabschluß wird durch spätere Direktangebote der Verkäufers/Vermieters nicht unterbrochen.

7. Die Provisionspflicht nach Punkt 4 entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde Tätigkeit ein Vertragsabschluss über ein bereits bekanntes Objekt zustande kommt und unsere Tätigkeit - bei objektiver Betrachtung - als mitursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen ist.

8. Die Rückgängigmachung eines einmal zustande gekommenen Vertrages durch Aufhebung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingungen oder Rechtsunfähigkeit berührt den Provisionsanspruch nicht, soweit die Ursachen vom Provisionspflichtigen zu vetreten sind. (z.B. Unterlassen von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen, Zurückhaltung wesentlicher Angaben etc.). Auf mögliche Schadenersatzansprüche anderer Vertragspartner wird hiermit hingewiesen.

9. Solte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil, unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Da wir nicht ohne Provisionsberechnung gemäß Punkt 4 tätig werden, bedeutet die Besichtigung eines angebotenen Objektes, die Zusendung eines Exposés, die weitere Innanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen über nachgewiesene Objekte eine Anerkennung der vor - oder nachstehenden Bedingungen, sofern nicht unverzüglich nach Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt wird, dass diese nur abweichend anerkannt werden. Die Abweichnung davon bedarf unserer schriftlicher Bestätigung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Verkehr mit Kaufleuten München.

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